Steuerberater Herrmann
Familiengeführte Steuerkanzlei in Herne
Der Jahresabschluss spiegelt den Erfolg des Geschäftsjahres dar und liefert Ihnen und Ihren Finanzpartnern alle notwendigen Zahlen, Daten und Fakten. Für das Finanzamt stellt der Jahresabschluss die Grundlage für die Steuerberechnung dar.
Als freiberuflicher Selbstständiger oder Kleingewerbebetreibender entfällt für Sie die Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses. Auch eine „doppelte Buchführung” in Kontenform ist nicht erforderlich. Dennoch verpflichtet Sie das Finanzamt zur Vorlage einer jährlichen Einnahmen-Überschussrechnung, auf deren Basis Ihre steuerliche Last errechnet wird. Wir erstellen für Sie die Einnahmen-Überschussrechnung nach den Vorschriften des deutschen Steuerrechts.
Bei der Erstellung der Steuererklärung behalten wir sämtliche Fristen im Auge und führen auch den Dialog mit Ihrem zuständigen Finanzamt für Sie. Dadurch reduziert sich Ihr eigener Aufwand auf ein Minimum und Sie können sich bequem zurücklehnen.
Schenkungs- und Erbschaftssteuer stellen eine finanzielle Belastung für Hinterbliebene dar. Gerade bei der Vererbung von Immobilien- oder Betriebsvermögen ist es ratsam, einen Steuerberater zur Rate zu ziehen. Wir beraten Sie nicht nur bei diesen Themen, sondern erstellen für Sie auch eine entsprechende Erbschaftssteuererklärung, in der das geerbte oder geschenkte Vermögen ausgewiesen ist.